Immobilienrecht
Bielefeld und Lippe

Rechtsberatung rund um die Immobilie

Wir sind eine in Bielefeld und im Kreis Lippe tätige Fachanwaltskanzlei für Immobilienrecht. Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Kompetenzen und Leistungen zu allen Aspekten des Bau- und Immobilienrechts.

Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und -prüfung vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie. Dies betrifft die rechtliche Unterstützung bei der Verhandlung und Abwicklung klassischer Immobiliengeschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, die baurechtliche Betreuung und Projektstrukturierung bis hin zur Durchsetzung miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Ansprüche.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hannover, hat einen weiteren Standort in Lippe und arbeitet mit selbständigen Kooperationsanwälten in Bielefeld zusammen. Alle Rechtsanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige berufliche Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten.

Durch die fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit der Rechtsanwälte unserer Kanzlei sowie die Kooperation mit externen Dienstleistern wie Notaren oder Sachverständigen bieten wir Ihnen eine qualifizierte Rundumbetreuung rund um Ihre Immobilie und damit zusammenhängende Rechtsprobleme.

Wohnungseigentumsrecht/WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) betrifft Regelungen, die sich auf geteiltes Eigentum beziehen, wie etwa die Rechte der einzelnen Eigentümer an einer Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer größeren Wohnanlage. Insofern ist das Wohneigentumsrecht das Rechtsgebiet, das sich mit allen Fällen rund um Eigentumswohnungen befasst.

Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei sind:

  • Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Beschlussanfechtungen aufseiten des Eigentümers oder Verwalters
  • Verwalterbestellung/Beendigung des Hausverwaltervertrages
  • Einzug von Hausgeldern, Durchsetzung von Hausgeldansprüchen
  • Betreuung von Klagen auf Eigentumsentziehung
  • Erstellung und Überprüfung Hausordnungen, Teilungserklärungen

Mietrecht

Unter Mietrecht wird überwiegend das Raummietrecht verstanden, was alles umfasst, was im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung, eines Hauses, aber auch einer gewerblichen Räumlichkeit steht. Bei der Vermietung besteht eine wichtige Unterscheidung zunächst zwischen Wohnraum und Gewerbeflächen. Während das Wohnungsmietrecht in Deutschland eine starke soziale Komponente hat und von vielen Schutzvorschriften nicht zu Lasten des Mieters abgewichen werden darf haben die Vertragspartner im Gewerberaummietrecht hingegen eine sehr viel größere Gestaltungsfreiheit.

Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei sind:

  • Beratung in Mietrechtsstreitigkeiten, etwa Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen oder -minderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsklagen
  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Vertragskündigung (z. B. bei Eigenbedarf, Vertragsverstößen)

Sonstiges Immobilienrecht

Die Kanzlei Becker Immobilienrecht berät und vertritt auch in den Bereichen des sonstigen Immobilienrechts, etwa bei Fragestellungen und Streitigkeiten im Maklerrecht, zum Grundstücksrecht und zur Grunderwerbsteuer.

Der Maklervertrag beinhaltet als Dienstleistung des Maklers die Nachweis- und bzw. oder Vermittlungstätigkeit, der Kunde bzw. die Kundin des Maklers schuldet im Erfolgsfall die Maklerprovision. Gegenstand des Maklervertrages können insbesondere Grundstücke, Wohnungen und Gewerbeflächen sein. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Maklerunternehmen, dem Erwerber und dem Verkäufer einer Immobilie sind dabei häufig komplex und streitanfällig.
Das Grundstücksrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsnormen befasst, die beim Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu beachten sind.

Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei sind:

  • Prüfung von Grundstückskaufverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen und AGB
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Maklerprovision
  • Vertretung und Beratung zu Fragen der Haftung des Maklers
  • Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht, inklusive einem möglichen Widerrufsrecht des Maklerkunden

Baurecht und Architektenrecht

Das Baurecht und das Architektenrecht befasst sich mit Planung, Neu- und Umbau und allen damit verbundenen Problemstellungen bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in die zwei großen Bereiche des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts und regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden und steht damit im Gegensatz zum privaten Baurecht, dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten (Bauherr, Handwerker, Bauunternehmen und Architekten) behandelt.

Das Nachbarschaftsrecht oder Nachbarrecht als ein Teilbereich des Baurechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und beschäftigt sich mit diversen Einzelfragen im Zusammenleben von Nachbarn. Hier kann es beispielsweise um das Wegerecht, um überhängende Pflanzen, die Durchleitung von Leitungen (Leitungsrecht) oder um Grenzüberbau gehen. Die Kanzlei Becker Baurecht begleitet Ihre Mandanten in Nachbarschaftsstreitigkeiten außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren und vor Gericht.

Ausführliche und weiterführende Informationen zur Rechtsberatung im Bau- und Architektenrecht finden sich unter:
www.becker-baurecht.de

Typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei sind:

  • Beratung von Bauherren vor Umsetzung eines Bauprojektes bzw. Beratung von Immobilienkäufern vor Kauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung
  • Gestaltung und Überprüfung von Bauträgerverträgen, Verbraucherbauverträgen und anderen Bauverträgen
  • Planungsfehlern oder Überwachungsfehlern
  • Ansprüche bei Bauverzögerungen
  • Beratung zu Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen und anderen bauordnungsrechtlichen Verfügungen und Maßnahme
  • Unterstützung bei Baugenehmigungen und bauplanerischen Problemstellungen
  • Überprüfung von Grundstückskaufverträgen und Wohnungseigentumskaufverträgen (z. B. über Eigentumswohnungen)
  • Beratung bei Mehrkosten, Nachträge und Baumängel bei der Umsetzung von Bauvorhaben
  • Betreuung bei Problemen nach dem Kauf von Wohnung und Haus (z. B. feuchte Keller)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Haftung wegen Baumängeln)

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

  • Rechtsanwältin Nicola Meise
  • Kölner Str. 18
  • 33647 Bielefeld
  • Tel.: 0521.959 654 92
    eMail: kanzlei@becker-immobilienrecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr
  • Rechtsanwalt Andreas Kasper
  • Hindenburgstr. 2
  • 32791 Lage
  • Tel.: 05261.974 93 96
    eMail: kanzlei@becker-immobilienrecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Philosophie

Die Kanzlei Becker Immobilienrecht bietet eine spezialisierte rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rund um alle Bereiche des Immobilienrechts und verfügt über langjährige Berufserfahrung und umfassende Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Leitmotiv der Kanzlei Becker Immobilienrecht ist neben der optimalen fachlichen Beratung und rechtlichen Vertretung vor allem auch die persönliche Beziehung zum Mandanten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Immobilienrecht in Nordrhein-Westfalen

1Was gehört zum Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht bildet den Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung, oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Neben dem Baurecht und Architektenrecht zählt zum Immobilienrecht auch das private wie das gewerbliche Mietrecht. Zum sonstigen Immobilienrecht gehört auch das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht) und das Maklerrecht. Die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht in unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.

2Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5% für 2024 und voraussichtlich auch 2025.

3Was hat sich 2024 bei der Grunderwerbsteuer geändert?

Mit der Grunderwerbsteuerreform wurde die steuerauslösende Grenze von 95% auf 90% des Kaufpreises gesenkt. Für Gesellschafter bedeutet dies, dass sie grunderwerbsteuerfrei lediglich nur noch Firmenanteile bis zu 89,9% erwerben können.

4Bei welchen Vorgängen entfällt die Grunderwerbsteuer?

Befreit von der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist der Verkauf an Verwandte ersten Grades (Ehepartner,Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel), sowie an Lebenspartner.
Auch, wenn der Kaufpreis eines Grundstücks 2.500,- Euro nicht übersteigt, entfällt die Grunderwerbsteuer.